Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete in deutschen Städten und Gemeinden. Er legt die Kriterien fest, nach denen eine Wohnung bewertet und die übliche Miete für eine vergleichbare Wohnung bestimmt wird.
Auf Grundlage des Mietspiegels lässt sich feststellen, ob die von Ihrem Vermieter verlangte Miete die nach der Mietpreisbremse zulässige Obergrenze überschreitet.
Finden Sie den Mietspiegel für Ihre Stadt
Wählen Sie Ihre Stadt aus, um den offiziellen Mietspiegel zu öffnen:
Einfacher und qualifizierter Mietspiegel
Zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird die jeweilige Wohnung anhand einer Reihe von Kriterien beschrieben. Auf dieser Grundlage werden vergleichbare Wohnungen ermittelt:
Sobald die Wohnung nach diesen Kriterien eingeordnet ist, gibt der einfache Mietspiegel eine Preisspanne vor. Ein qualifizierter Mietspiegel wird in der Regel alle vier Jahre neu erstellt und alle zwei Jahre an den Lebenshaltungskostenindex angepasst. Gesetzlich (§ 558c BGB) muss spätestens alle vier Jahre ein neuer Mietspiegel erstellt werden.
Für einen qualifizierten Mietspiegel gelten zusätzliche Voraussetzungen: Er muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (meist von Fachunternehmen) erstellt und von Vertreter:innen der Mieter:innen, Vermieter:innen sowie der Kommune anerkannt und veröffentlicht werden.
Die Rückkopplungsschleife
Mieten, die in den letzten Jahren gestiegen sind, fließen direkt in künftige Mietspiegel ein – wodurch der Mietspiegel selbst immer weiter steigt.
Mietpreisbremse – aber Mieter:innen müssen sie aktivieren
Um dieser rasanten Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Mietpreisbremse eingeführt. Der Haken: Mieter:innen müssen sich aktiv darauf berufen. Zu wenige tun das – und so steigen die Mieten trotz Mietpreisbremse weiter ungebremst.
Wenn die meisten betroffenen Mieter:innen die Mietpreisbremse weiterhin nicht nutzen, sind große Sprünge in künftigen Mietniveaus absehbar. Dem lässt sich nur entgegenwirken, wenn die Mietpreisbremse flächendeckend aktiviert und ungerechtfertigt hohe Mieten gesenkt werden.
Vermieter:innen drohen keine Sanktionen (z. B. Bußgelder), wenn sie gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Das heißt: Mieter:innen müssen weiterhin selbst aktiv werden. Conny hilft Mieter:innen in ganz Deutschland, die Mietpreisbremse durchzusetzen – ohne Stress und ohne Kostenrisiko*.
Mietspiegel nach Stadt – Übersicht
Wann die Mietpreisbremse (MPB) in den jeweiligen Großstädten eingeführt wurde und wo Sie den lokalen Mietspiegel finden:
| Stadt | Einführung MPB | Quelle |
|---|---|---|
| Berlin | 1. Juni 2015* | Berliner Mietspiegel |
| Hamburg | 1. Juli 2015* | Mietenspiegel Hamburg |
| München | 7. August 2019* | Mietspiegel München – Landeshauptstadt München |
| Köln | 1. Juli 2015* | Mietspiegel Köln |
| Frankfurt am Main | 27. November 2015* | Mietspiegel Frankfurt am Main |
| Stuttgart | 4. Juni 2020* | Mietspiegel Landeshauptstadt Stuttgart |
| Düsseldorf | 1. Juli 2015* | Mietspiegel Düsseldorf |
| Leipzig | 13. Juli 2022* | Mietspiegel Leipzig |
| Dortmund | 1. Juli 2015* | Mietspiegel Dortmund |
| Essen | 1. Juli 2015* | Mietspiegel Stadt Essen |
| Bremen | 1. Dezember 2015* | Mietspiegel Bremen |
| Hannover | 1. Dezember 2016* | Mietspiegel Hannover |
*Datum, an dem die Mietpreisbremse im jeweiligen Bundesland/in der jeweiligen Stadt in Kraft getreten ist.
Der Mietspiegel bei Conny
Mit dem Mietspiegel können Mieter:innen gegen eine unzulässig hohe Miete vorgehen. Damit Sie Ihre Miete einfach und online mit der ortsüblichen Vergleichsmiete abgleichen können, haben wir die Mietspiegel für Berlin, Hamburg, München, Köln, Stuttgart, Düsseldorf und weitere Regionen in einen übersichtlichen Online-Mietrechner überführt.
In wenigen Klicks erfahren Sie – kostenlos – ob die Mietpreisbremse verletzt wird, wie viel Sie möglicherweise jeden Monat zu viel zahlen, und können Conny beauftragen, die Senkung durchzusetzen.
Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Damit Mieter:innen nicht ständig mit unbegrenzten Mieterhöhungen konfrontiert werden, dürfen Vermieter:innen in bestehenden Mietverhältnissen die Miete nur erhöhen, wenn sie die gesetzlichen Regeln einhalten. Neben vertraglich vereinbarten Modellen wie Staffel- und Indexmiete darf eine Erhöhung nur damit begründet werden, dass die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben wird (§ 558 BGB) oder über eine Modernisierungserhöhung.
Conny hilft Mieter:innen – einfach, online, ohne Kostenrisiko*
Damit die Mietpreisbremse greift, müssen betroffene Mieter:innen sie zunächst aktivieren. Conny unterstützt Mieter:innen von der Aktivierung bis zur Durchsetzung ihrer Ansprüche – ohne Stress und ohne Kostenrisiko*. Ist die Miete zu hoch, übernehmen wir den Fall und setzen die Senkung durch, notfalls auch vor Gericht.
Das Conny-Versprechen
Conny zu beauftragen lohnt sich immer. Wir tragen das volle Kostenrisiko – Sie haben keinen finanziellen Nachteil, sollten wir Ihre Miete wider Erwarten nicht senken können. Wir erhalten nur eine Vergütung, wenn wir für Sie erfolgreich sind, und werden von Ihrem Vermieter bezahlt. Eine Rechnung von uns bekommen Sie nie.
Das Angebot von Conny ermöglicht tatsächlich eine Mietpreisbremsung ohne nennenswertes Prozesskostenrisiko.
Wir setzen uns im Auftrag von Mieter:innen für die Einhaltung der Mietpreisbremse ein. Wir sehen darin einen wichtigen Beitrag zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums.
Prüfen Sie Ihre Miete gegen den Mietspiegel – kostenlos in 2 Minuten.
Erfahren Sie, ob Ihre Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Keine Vorabkosten, keine Verpflichtung.
*Vollständige Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten.