Mietpreisbremse · Geltungsbereich

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt nicht überall, sondern nur dort, wo die Bundesländer einen angespannten Wohnungsmarkt festgelegt haben. Aktuell sind das rund 730 Städte und Gemeinden in 13 Bundesländern. Auf der interaktiven Karte finden Sie in Sekunden heraus, ob Ihre Stadt dazugehört.

Stand 2026Bundesweit bis 2029 verlängert~730 Städte & Gemeinden
Gilt die Mietpreisbremse in Ihrer Stadt und zahlen Sie mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete? Dann können Sie Ihre Miete senken.
Kurz gesagt
  • Die Mietpreisbremse ist ein Bundesgesetz (§ 556d BGB), gilt aber nur, wo ein Bundesland einen angespannten Wohnungsmarkt per Verordnung festlegt.
  • Aktuell gilt sie in 13 der 16 Bundesländer und rund 730 Städten und Gemeinden.
  • Der Bund hat die gesetzliche Grundlage bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
  • Ob Ihre Stadt dabei ist, sehen Sie auf der interaktiven Karte – Miete zu hoch? Dann können Sie sie senken.
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Warum gilt sie nicht überall?

Die Mietpreisbremse ist ein bundesweites Gesetz, das 2015 in Kraft getreten ist. Sie schreibt vor, dass bei einer Neuvermietung die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ob und wo sie tatsächlich greift, entscheiden aber die einzelnen Bundesländer: Sie müssen per Rechtsverordnung begründen, welche Städte und Gemeinden als „angespannter Wohnungsmarkt" gelten. Nur dort ist die Mietpreisbremse anwendbar.

Diese Verordnungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig erneuert. Die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene wurde zuletzt bis zum 31. Dezember 2029 verlängert, sodass für Mieterinnen und Mieter langfristige Sicherheit besteht.

Gilt die Mietpreisbremse in Ihrer Stadt?

Suchen Sie nach Ihrer Stadt oder Gemeinde und prüfen Sie, ob die Mietpreisbremse gilt.

Über die Daten & Karte

Datengrundlage

Basiert auf den geltenden Mietpreisbegrenzungsverordnungen der Bundesländer sowie der Übersicht des Deutschen Mieterbundes (Stand 12/2025).

Karte

Kartendaten © OpenStreetMap, Kacheln © CARTO. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Landesverordnung.

Hinweis

Die Mietpreisbremse kann sich kurzfristig ändern. Auch wenn Ihre Stadt nicht aufgeführt ist, lohnt sich eine kostenlose Prüfung durch CONNY.

In welchen Bundesländern gilt sie?

Aktuell haben 13 der 16 Bundesländer eine gültige Verordnung. Die genauen Städte, Gemeinden und Gültigkeitsdaten sehen Sie oben auf der Karte.

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Thüringen

Aktuell keine Mietpreisbremse haben das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Auch die Gültigkeitsdaten unterscheiden sich je nach Land, da jede Landesverordnung eigene Fristen hat.

Wann gilt sie für Ihre Wohnung?

Damit Sie die Mietpreisbremse tatsächlich ziehen können, müssen drei Dinge zusammenkommen:

1

Ihre Stadt ist erfasst

Ihre Stadt oder Gemeinde steht in einer gültigen Landesverordnung – prüfbar über die Karte oben.

2

Keine Ausnahme greift

Kein Neubau (Erstnutzung nach dem 1.10.2014), keine umfassende Modernisierung und keine echte, nur vorübergehende Vermietung.

3

Miete über der Grenze

Ihre Nettokaltmiete liegt mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete Ihrer Stadt.

Treffen alle drei Punkte zu, können Sie Ihre Miete senken und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Vermieter versuchen die Bremse allerdings gern zu umgehen – etwa über eine vorgeschobene Modernisierung oder andere Tricks. Im Zweifel lohnt sich immer eine Prüfung.

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So senken Sie Ihre Miete mit CONNY

  1. Online-Fragebogen ausfüllen

    In wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Ihre Miete zu hoch ist. Sie erhalten direkt Ihr Ergebnis.

  2. Fall prüfen & beauftragen

    Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihren Anspruch nach Beauftragung durch, notfalls mit unseren Partneranwält:innen vor Gericht.

  3. Weniger Miete zahlen

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