- Die Mietpreisbremse ist ein Bundesgesetz (§ 556d BGB), gilt aber nur, wo ein Bundesland einen angespannten Wohnungsmarkt per Verordnung festlegt.
- Aktuell gilt sie in 13 der 16 Bundesländer und rund 730 Städten und Gemeinden.
- Der Bund hat die gesetzliche Grundlage bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
- Ob Ihre Stadt dabei ist, sehen Sie auf der interaktiven Karte – Miete zu hoch? Dann können Sie sie senken.
Gilt die Mietpreisbremse bei Ihnen?
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Jetzt Miete prüfenWarum gilt sie nicht überall?
Die Mietpreisbremse ist ein bundesweites Gesetz, das 2015 in Kraft getreten ist. Sie schreibt vor, dass bei einer Neuvermietung die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ob und wo sie tatsächlich greift, entscheiden aber die einzelnen Bundesländer: Sie müssen per Rechtsverordnung begründen, welche Städte und Gemeinden als „angespannter Wohnungsmarkt" gelten. Nur dort ist die Mietpreisbremse anwendbar.
Diese Verordnungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig erneuert. Die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene wurde zuletzt bis zum 31. Dezember 2029 verlängert, sodass für Mieterinnen und Mieter langfristige Sicherheit besteht.
Gilt die Mietpreisbremse in Ihrer Stadt?
Suchen Sie nach Ihrer Stadt oder Gemeinde und prüfen Sie, ob die Mietpreisbremse gilt.
Über die Daten & Karte
Datengrundlage
Basiert auf den geltenden Mietpreisbegrenzungsverordnungen der Bundesländer sowie der Übersicht des Deutschen Mieterbundes (Stand 12/2025).
Karte
Kartendaten © OpenStreetMap, Kacheln © CARTO. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Landesverordnung.
Hinweis
Die Mietpreisbremse kann sich kurzfristig ändern. Auch wenn Ihre Stadt nicht aufgeführt ist, lohnt sich eine kostenlose Prüfung durch CONNY.
In welchen Bundesländern gilt sie?
Aktuell haben 13 der 16 Bundesländer eine gültige Verordnung. Die genauen Städte, Gemeinden und Gültigkeitsdaten sehen Sie oben auf der Karte.
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Thüringen
Aktuell keine Mietpreisbremse haben das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Auch die Gültigkeitsdaten unterscheiden sich je nach Land, da jede Landesverordnung eigene Fristen hat.
Wann gilt sie für Ihre Wohnung?
Damit Sie die Mietpreisbremse tatsächlich ziehen können, müssen drei Dinge zusammenkommen:
Ihre Stadt ist erfasst
Ihre Stadt oder Gemeinde steht in einer gültigen Landesverordnung – prüfbar über die Karte oben.
Keine Ausnahme greift
Kein Neubau (Erstnutzung nach dem 1.10.2014), keine umfassende Modernisierung und keine echte, nur vorübergehende Vermietung.
Miete über der Grenze
Ihre Nettokaltmiete liegt mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete Ihrer Stadt.
Treffen alle drei Punkte zu, können Sie Ihre Miete senken und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Vermieter versuchen die Bremse allerdings gern zu umgehen – etwa über eine vorgeschobene Modernisierung oder andere Tricks. Im Zweifel lohnt sich immer eine Prüfung.
Ihre Stadt ist dabei? Dann lohnt sich die Prüfung.
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Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihren Anspruch nach Beauftragung durch, notfalls mit unseren Partneranwält:innen vor Gericht.
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